Als Verbindungsleitungen zwischen Leckanzeiger und Überwachungsraum werden Kunststoffschläuche/-rohre oder Metallrohre verwendet.
Verbindungsleitungen müssen druckfest und medienresistent ausgeführt sein und möglichen Explosionsschutzanforderungen genügen.
Über den gesamten Verlauf der Verbindungsleitungen muss der volle Leitungsquerschnitt erhalten bleiben. Eindrücken und Knicken ist zu vermeiden.
Alle Leitungen sind gegen mechanische und thermische Einflüsse in geeigneter Weise zu schützen und mit leichtem Gefälle zum Überwachungsraum hin zu verlegen.
Ist ein Verlegen mit durchgängigem Gefälle nicht möglich, müssen bei Unterdruck-Leckanzeigern an allen Tiefpunkten in allen Verbindungsleitungen Kondensatgefäße angeordnet werden.
Leitungen im Erdreich sind in Schutzrohre zu legen. Verbindungstellen in nicht einsehbaren Bereichen sind zu vermeiden.
Die Verbindungsleitungen sind farblich zu kennzeichnen, um Verwechslungen auszuschließen.
Saug-/Druckleitung: weiß oder klar
Messleitung: rot
Auspuffleitung: grün
Die europäische Norm für Leckanzeiger schreibt für Leckanzeiger, die Luft als Leckanzeigemedium verwenden, eine lichte Weite von 6 mm und für Leckanzeiger, die Inert-Gas als Leckanzeigemedium verwenden, eine lichte Weite von 4 mm vor.
Diese Angaben gelten für Entfernungen zwischen Leckanzeiger und Überwachungsraum von bis zu 50 Metern. Darüber hinaus ist der Durchmesser der Verbindungsleitungen entsprechend zu vergrößern.
SGB-Empfehlung für Leckanzeiger mit Luft: bis 50 m 6 mm lichte Weite, bis 100 m 8 mm lichte Weite, bis 150 m 10 mm lichte Weite.
Eine Übersicht über mögliche Kombinationen von Leitungen und Verbindungsstücken finden Sie hier: Geeignete Verbindungsstücke für Schläuche und Rohre